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   VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771   

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VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771 (https://dejure.org/2020,8569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771 (https://dejure.org/2020,8569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 14 ZB 19.31771 (https://dejure.org/2020,8569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 6, § 154 Abs. 2
    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Das Verwaltungsgericht hat damit einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben, mit der der Kläger so nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Es handelt sich nicht nur um eine bloße Schlussfolgerung aus dem tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten und auch nicht um einen Schluss aus den vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismitteln (BVerwG, B.v. 14.11.2007 a.a.O.; BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.), zumal das Verwaltungsgericht die im Schlussurteil angenommenen Verhaltensweisen anderer iranischer Asylbewerber in Deutschland und speziell im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts keinem der vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismittel entnommen und auch nicht auf sonstige Art und Weise in der mündlichen Verhandlung oder zuvor im vorbereitenden Verfahren den Beteiligten bekannt gegeben hat.

    Die Annahme einer "Überraschungsentscheidung" setzt voraus, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn ein Tatsachengericht - wie hier - Schlussfolgerungen aus dem tatsächlichen Vorbringen zieht, die nicht den Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen und von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 14.11.2007 a.a.O.).

    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Auch handelt es sich nicht um eine "offenkundige" Tatsache, auf die ausnahmsweise eine Entscheidung auch ohne vorherigen Hinweis gestützt werden dürfte (vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 19).

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Soweit klägerseits eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67) gerügt wird, weil es danach im Hinblick auf die Gefahrenprognose auf das persönliche Glaubensverständnis des Individuums und das Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft ankomme, und in diesem Zusammenhang auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - (NVwZ 2015, 1678 Rn. 11) und das Urteil des Senats vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 - (juris) zitiert werden, genügt die Antragsbegründung den Anforderungen an eine Divergenzrüge nicht.

    So findet sich dort zwar bei der Begründung, weshalb auf einen Missionierungswillen nicht zwingend abzustellen ist, die Formulierung (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 29: "...Dem Umstand, dass die konkrete Form der Glaubensbetätigung (z.B. Missionierung) nach dem Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft, der der Schutzsuchende angehört, zu einem tragenden Glaubensprinzip gehört, kann dabei eine indizielle Wirkung zukommen.

    Ebenso findet sich aber gleich im Anschluss auch folgende Einschränkung (BVerwG, U.v. 20.2.2013 a.a.O. Rn. 30): "...Jedoch muss die konkrete Glaubenspraxis für den Einzelnen ein zentrales Element seiner religiösen Identität und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar sein.

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Es handelt sich nicht nur um eine bloße Schlussfolgerung aus dem tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten und auch nicht um einen Schluss aus den vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismitteln (BVerwG, B.v. 14.11.2007 a.a.O.; BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.), zumal das Verwaltungsgericht die im Schlussurteil angenommenen Verhaltensweisen anderer iranischer Asylbewerber in Deutschland und speziell im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts keinem der vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismittel entnommen und auch nicht auf sonstige Art und Weise in der mündlichen Verhandlung oder zuvor im vorbereitenden Verfahren den Beteiligten bekannt gegeben hat.

    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund ist im Ergebnis nicht ersichtlich, weshalb das Verwaltungsgericht vorliegend auf eventuelle Zweifel hätte hinweisen müssen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 u.a. - juris Rn. 5), zumal es im Asylverfahren stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht.

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Soweit klägerseits eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67) gerügt wird, weil es danach im Hinblick auf die Gefahrenprognose auf das persönliche Glaubensverständnis des Individuums und das Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft ankomme, und in diesem Zusammenhang auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - (NVwZ 2015, 1678 Rn. 11) und das Urteil des Senats vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 - (juris) zitiert werden, genügt die Antragsbegründung den Anforderungen an eine Divergenzrüge nicht.
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Auch soweit in der Antragsbegründung unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 16. November 2015 - 14 ZB 13.30207 - (juris) und den Senatsbeschluss vom 9. April 2015 - 14 ZB 13.30120 - (juris Rn. 6) gerügt wird, das Verwaltungsgericht missachte die ständige Rechtsprechung, dass einem konvertierten Christen, der die christliche Religion und die damit verbundene Abkehr vom Islam nach außen zeige und auslebe, im Iran durchaus Repressalien drohen, wobei der Kläger vorgetragen habe, dass er im Fall einer Rückkehr in den Iran auch dort allen Menschen mit Liebe begegnen werde und diese mit dem Christentum bekannt machen werde, kommt eine Berufungszulassung wegen Divergenz nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.31462

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verfolgungsschicksal nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Soweit klägerseits eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67) gerügt wird, weil es danach im Hinblick auf die Gefahrenprognose auf das persönliche Glaubensverständnis des Individuums und das Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft ankomme, und in diesem Zusammenhang auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - (NVwZ 2015, 1678 Rn. 11) und das Urteil des Senats vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 - (juris) zitiert werden, genügt die Antragsbegründung den Anforderungen an eine Divergenzrüge nicht.
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) ist nicht explizit geltend gemacht und käme, selbst wenn man sie konkludent in den Hinweis der Antragsbegründung auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts hineinlesen wollte, schon deshalb nicht in Betracht, weil die Antragsbegründung nicht mit hinreichender Deutlichkeit eine zu klärende Frage formuliert, was für eine hinreichende Darlegung i.S.v. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG aber unverzichtbar wäre (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) ist nicht explizit geltend gemacht und käme, selbst wenn man sie konkludent in den Hinweis der Antragsbegründung auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts hineinlesen wollte, schon deshalb nicht in Betracht, weil die Antragsbegründung nicht mit hinreichender Deutlichkeit eine zu klärende Frage formuliert, was für eine hinreichende Darlegung i.S.v. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG aber unverzichtbar wäre (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 23.1.2019 - 14 ZB 17.31930 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.04.2015 - 14 ZB 13.30120

    Asylrecht Iran; Konversion zum Christentum; mangelnde Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771
    Auch soweit in der Antragsbegründung unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 16. November 2015 - 14 ZB 13.30207 - (juris) und den Senatsbeschluss vom 9. April 2015 - 14 ZB 13.30120 - (juris Rn. 6) gerügt wird, das Verwaltungsgericht missachte die ständige Rechtsprechung, dass einem konvertierten Christen, der die christliche Religion und die damit verbundene Abkehr vom Islam nach außen zeige und auslebe, im Iran durchaus Repressalien drohen, wobei der Kläger vorgetragen habe, dass er im Fall einer Rückkehr in den Iran auch dort allen Menschen mit Liebe begegnen werde und diese mit dem Christentum bekannt machen werde, kommt eine Berufungszulassung wegen Divergenz nicht in Betracht.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30394

    Gebot des gesetzlichen Richters

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97

    Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009

    Asylverfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs (verneint); Fehlen von

  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 ZB 17.30654

    Asylrecht - Berufungszulassungsantrag

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